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Stand: 11. Juni 2003

1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen der E-Government-Akademie erfolgt auf dem Anmeldeformular (»Buchung«) oder elektronisch unter Angabe von Veranstaltungsnamen und Datum, Vor- und Zuname und Anschrift des Teilnehmers. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die ifib GmbH auf dem Postweg oder per Telefax erreicht.
Bei Anmeldungen über das Formular im Internet oder per E-Mail wird nach Prüfung der Angaben ein Bestätigungsschreiben auf dem Postweg zugesandt.

2. Buchung
Die Buchung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht oder kann sie aus anderen Gründen nicht in der bekannt gegebenen Form stattfinden, teilt die ifib GmbH dies unverzüglich mit. Gegebenenfalls bietet sie einen Wiederholungstermin oder eine Ausweichveranstaltung an.

3. Anmeldebestätigung
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung erwirbt der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Solange die Durchführung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der notwendigen Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen noch nicht endgültig feststeht, erhält der Teilnehmer auf seine Anmeldung zunächst nur eine Eingangsbestätigung.

4. Gebühren
Die Teilnehmergebühr ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die mit der Anmeldebestätigung zugestellt wird, in voller Höhe zu überweisen.

5. Rücktritt bei Veranstaltungen
Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine bereits entrichtete Teilnehmergebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20,– € zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb des Zeitraums von 3 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, fällt ein Betrag von 25 % der Teilnahmegebühr an. Erfolgt der Rücktritt später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder wird die Teilnahme nicht abgesagt, wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt per E-Mail, auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen. Rücktrittsgebühren fallen nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

6. Rücktritt bei Inhouse-Seminaren
Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eines Inhouse-Seminars fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für das Seminar vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, ein Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Veranstaltungsgebühr für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag für das Inhouse-Seminar an, es sei denn, die ifib GmbH weist einen höheren Schaden nach oder das Unternehmen weist einen niedrigeren Schaden nach. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.

7. Dozentenwechsel
Fällt ein Dozent aus Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig aus, kann die ifib GmbH, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und / oder den Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist.

8. Absage von Veranstaltungen
Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. wegen Ausfalls eines Dozenten, wegen ungenügender Beteiligung durch Stornierungen oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem, grob fahrlässigem Verhalten oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der ifib GmbH. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Urheberrecht
Die den Teilnehmern einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten begleitenden Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt werden.

10. Datenschutz
Die E-Government-Akademie der ifib GmbH verarbeitet ihr übermittelte Daten, auch persönlich bezogene Daten, ausschließlich zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation und -durchführung.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen und Vereinbarungen, die Veranstaltungen der E-Government-Akademie betreffen, ist Bremen.


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